Es findet KEINE Startnummernausgabe am Renntag (Sonntag, 13. April 2025) statt.
Läufer*innen sollen nur ganz gesund an den Start gehen.
Läufer*innen unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten.
Die Teilnahme auf Fahrrädern, Rollschuhen, mit Kinderwägen und anderen Sportgeräten ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation.
Ein Begleiten der Läufer*innen von nicht an den Laufbewerben teilnehmenden Personen (insbesondere auf Fahrrädern, Rollschuhen oder anderen Sportgeräten) ist verboten und führt zur Disqualifikation der Läuferin oder des Läufers!
Es werden eigene Aufsichtsorgane Kontrollen an der Strecke durchführen!
Ein Verändern der Startnummer führt zur Disqualifikation.